Der Entwurf des am 14. Juli 2023 verkündete Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verspricht neue Perspektiven für Unternehmen in Deutschland und könnte Anfang 2024 in Kraft treten. Dieses transformative Gesetz soll eine wirtschaftliche Entlastung in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro pro Jahr bewirken und den Unternehmen den nötigen Impuls geben, um in einer sich ständig verändernden Wirtschaftslandschaft erfolgreich sein zu können. In diesem ausführlichen Überblick gehen wir näher auf die wichtigsten Änderungen für das Forschungszulagengesetz ein, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt werden sollen:
Eine der wichtigsten Änderungen, die mit dem Gesetz über Wachstumschancen eingeführt wurden, ist die Erweiterung der förderungswürdigen Kosten. Bislang konnten Unternehmen nur Ausgaben für Personalkosten und externe Kooperationen geltend machen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen aber auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Eine dieser Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut abschreibungsfähig, betriebsnotwendig, unverzichtbar, ausschließlich dem Projekt zuzuordnen ist und für die Projektdurchführung genutzt wird. Diese Ausweitung der förderfähigen Wirtschaftsgüter verschafft den Unternehmen eine größere finanzielle Flexibilität, die es ihnen ermöglicht, anspruchsvolle Projekte und Investitionen zu realisieren.
Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes sieht vor, dass der Prozentsatz der Ansetzung für Kosten externer Kooperationen erhöht wird. Für F&E- Projekte, die bis zum 31. Dezember 2023 in Auftrag gegeben werden, können 60% der Fremdkosten angesetzt werden. Dieser Prozentsatz soll nun auf 70 % angehoben werden. Dies schafft Anreize für Firmen, stärkere Partnerschaften mit externen Unternehmen einzugehen und so die Forschungs- und Entwicklungsarbeit voranzutreiben.
Eine weitere erhebliche Änderung, die der Gesetzentwurf vorsieht, ist die Änderung der maximalen Bemessungsgrundlage. Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 sollen nun maximal 12 Millionen Euro der F&E-Kosten im Rahmen der Forschungszulage angesetzt werden können. Dies entspricht einer Verdreifachung der bisherigen Ansatzmöglichkeit und verschafft den F&E- intensiven Unternehmen einen größeren finanziellen Spielraum für Investitionen und transformative Projekte.
Um dem Umstand entgegenzuwirken, dass die Forschungszulage nicht zeitnah angerechnet werden kann, wenn die Festsetzung der Forschungszulage und die Veranlagung der nächsten erstmaligen Festsetzung zeitlich weit auseinanderfallen, sieht der Gesetzentwurf nun eine zeitnahere Anrechnung vor. Bisher wurde die festgesetzte Forschungszulage bei der nächsten erstmaligen Ertragsteuerfestsetzung vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Der neue Entwurf sieht nun vor, dass die festgesetzte Forschungszulage bereits auf die Vorauszahlungen des letzten noch nicht festgesetzten Veranlagungszeitraum angerechnet werden kann. Hierdurch soll der wirtschaftliche Vorteil den Unternehmen zeitnaher gewährt werden.
Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes und die darin enthaltenen Anpassungen des Forschungszulagengesetzes bieten forschenden und entwickelnden Unternehmen erhebliche Möglichkeiten zur Stärkung ihrer Liquidität. Gegenüber der bisherigen Gesetzeslage bietet es eine Reihe von Vorteilen und Möglichkeiten, die die Unternehmenslandschaft in Deutschland gesamtwirtschaftlich stärken soll. Im Folgenden werden einige wichtige Gründe dargelegt, warum dieses Gesetz für die Unternehmen einen entscheidenden Fortschritt darstellt:
Durch die Ausweitung der förderfähigen Güter und die Förderung externer Kooperationen soll das Gesetz ein innovationsförderndes Umfeld schaffen. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, verschiedene Wege zu verfolgen und Unternehmungen zu starten, die die Grundlagen von Wissen und Kreativität erweitern. Die stärkere Förderung von Innovationen soll zu einem florierenden Ökosystem führen, das den technologischen Fortschritt beschleunigt und die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärkt.
Die Änderung der Steuerbemessungsgrundlage durch das Gesetz verschafft den Unternehmen mehr finanzielle Flexibilität. Mit einem höheren Schwellenwert für die Abzugsfähigkeit können Unternehmen größere Investitionen tätigen und Wachstumsmöglichkeiten nutzen. Dieser finanzielle Spielraum ermöglicht es den Unternehmen, Projekte in Angriff zu nehmen, die zuvor nicht realisierbar zu sein schienen.
Die Ausweitung des prozentualen Ansatzes für externe Kooperationen soll Unternehmen ermutigen, sich an gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu beteiligen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen können Unternehmen komplexere Herausforderungen angehen und transformative Lösungen finden. Dieser Ansatz der kollaborativen Innovation erleichtert den Austausch von Wissen.
Mit dem Wachstumschancengesetz haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marktposition zu stärken. Durch Innovationen und strategische Investitionen können sich Unternehmen auf dem Markt profilieren und sowohl lokale als auch internationale Kunden anziehen. Diese verbesserte Wettbewerbsfähigkeit soll das Unternehmenswachstum fördern und zum wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland beitragen.
Obwohl das Wachstumschancengesetz und die darin enthaltenen Anpassungen des FZulG noch nicht an den Deutschen Bundestag übermittelt wurde und sich noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens befindet, handelt es sich um einen Vorschlag, der für deutsche Unternehmen vielversprechend ist. Durch die Ausweitung der förderfähigen Gegenstände, die Erhöhung der Anrechnungsquote für externe Kooperationen und die deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage schafft das Gesetz einen fruchtbaren Boden für Innovation und Wachstum.
Die Forschungszulage kommt in Deutschland allerdings nicht einem einzelnen Unternehmen sondern einer Unternehmensgruppe (Konsolidierungskreis) zugute. Bei den vielschichtigen Verflechtungen in der Wirtschaft stellt diese Tatsache nach wie vor, auch im internationalen Kontext, ein großes Hemmnis dar, welches in dem Gesetzentwurf keine Berücksichtigung findet.
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Oliver Siebe