Ein finanzieller Hebel zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Ihrem Unternehmen.
Das Ziel der FZul ist es die FuE-Tätigkeiten deutscher Unternehmen zu unterstützen und die Fördermittellandschaft in Deutschland, insbesondere für KMUs zu erweitern.
Im Inland sitzende steuerpflichtige Unternehmen unabhängig von ihrer Gröβe und Rechtsform.
Förderfähig sind Projekte in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung (nach Definition des FZulG). Die Projekte können als eigenbetrieblich oder in Kooperation betrieben werden, aber auch in Auftrag gegeben werden.
Als Berechnungsgrundlage gelten Personalausgaben für forschende Mitarbeiter und Zukunftssicherungsleistungen sowie 60% der Entgelte für in Auftrag gegebene Forschung.
Die FZul beträgt 25% der förderfähigen Ausgaben. Diese sind mit 2 Mio. € (bzw. maximal 500.000 € FZul) gedeckelt. Das durch die Corona-Krise bedingte Konjunkturprogramm erhöht die Deckelung der förderfähigen Ausgaben für Projekte, die nach dem 1. Juli 2020 begonnen haben auf 4 Mio. € (bzw. maximal 1 Mio. € FZul). Diese Erhöhung ist zeitlich bis zum 29. Juni 2026 begrenzt.
Zuerst müssen Unternehmen für jedes FuE-Projekt eine Bescheinigung bei der zuständigen Bescheinigungsstelle beantragen. Diese bescheinigt insbesondere die Förderfähigkeit der Projekte.
Nach Erhalt der Bescheinigung und Abschluss des Steuerjahres kann der Antrag auf die FZul gestellt werden. Vor Leistung der FZul (Steuerabzug und – unter bestimmten Voraussetzungen – Auszahlung) erhält das antragsstellende Unternehmen einen Forschungszulagenbescheid.
Wir kombinieren mögliche Fördermittel so, dass Sie die maximale Förderungssumme erhalten.
25 Jahre Erfahrung ISO-zertifiziert “wir wissen, was wir tun”.
Bekommen Sie den Kopf frei, “wir nehmen Ihnen die Arbeit ab”.
Erfolgsabhängige Vergütung. “Wir lassen Sie auch bei einer Betriebsprüfung nicht allein”.