Klimaschutzverträge sind eine Form staatlicher Förderung, die darauf abzielt, Betriebe bei der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Diese Verträge schaffen Anreize für die Einführung von klimafreundlichen Technologien und nachhaltigen Produktionsprozessen.
Der Kernmechanismus von Klimaschutzverträgen besteht darin, dass Unternehmen Gebote abgeben, in denen sie angeben, wie viel finanzielle Unterstützung sie benötigen, um eine Tonne CO2 einzusparen. Diese Gebote fließen dann in ein Auktionsverfahren ein. Firmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten erhalten den Zuschlag und schließen einen Klimaschutzvertrag ab. Die Unternehmen erhalten eine Förderung auf Basis eines festen Vertragspreises pro vermiedener Tonne CO2, der dynamisch an verschiedene Faktoren wie den Emissionshandelspreis oder den Preis von Energieträgern angepasst wird.
Klimaschutzverträge richten sich in erster Linie an Betriebe in emissionsintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Papier oder Glas, die einen erheblichen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen leisten. Das Förderprogramm wurde erweitert, um auch kleinen und mittelständischen Unternehmungen die Möglichkeit zu geben, von Klimaschutzverträgen zu profitieren, indem die Einstiegshürde auf 10 kT CO2-Äquivalent, das mit dem Vorhaben eingespart werden muss, gesenkt wurde. Auch wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich zu Konsortien zusammenzuschließen, um die Vorhaben gemeinsam mit anderen Partnern zu realisieren.
Die zur Verfügung stehende Fördersumme für Klimaschutzverträge ist beeindruckend. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt einen Fördertopf mit einem insgesamt mittleren zweistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es der Industrie, ihre nachhaltigen Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer klimafreundlichen Produktion voranzutreiben. Mit dieser beträchtlichen Fördersumme wird deutlich, dass die Bundesregierung ein starkes Signal für den Klimaschutz setzt und Betriebe bei ihren Bemühungen unterstützt, eine nachhaltige Zukunft aufzubauen.
Betriebe, die Klimaschutzverträgen abschließen, erhalten finanzielle Unterstützung, um ihre klimafreundlichen Investitionen umzusetzen. Durch die Absicherung gegen Preisrisiken und die Kompensation von zusätzlichen Kosten erleichtern Klimaschutzverträge den Übergang zu nachhaltigen Produktionsprozessen. Zudem bieten diese Verträge der Industrie Planungssicherheit und ermöglichen langfristige Investitionen in transformative Technologien.
Klimaschutzverträge unterstützen Projekte, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und innovative Technologien für eine klimafreundliche Produktion einsetzen. Dazu gehören der Ausbau erneuerbarer Energien, die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger und die Implementierung energieeffizienter Produktionsmethoden.
Klimaschutzverträge haben eine Standardlaufzeit von 15 Jahren, um der Industrie Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Umsetzung ihrer nachhaltigen Projekte zu bieten. Die längere Laufzeit ermöglicht es zudem privaten Investoren, neben staatlicher Unterstützung in klimafreundliche Anlagen zu investieren.
Durch Klimaschutzverträge erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung, die sich nach den zusätzlichen Kosten für klimafreundliche Produktion im Vergleich zu konventionellen Methoden richtet. Dadurch ermöglichen sie eine bessere Kostenkalkulation und Risikominderung, insbesondere bei aufstrebenden Technologien wie der Wasserstoffnutzung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Klimaschutzverträge werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Die Förderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Beihilfevorschriften und anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen.
Betriebe können sich durch ein vorbereitendes Verfahren (oft auch Interessenbekundungsverfahren genannt) für die Teilnahme an Klimaschutzverträgen bewerben. Sie müssen ihre Projektpläne und die erforderlichen Informationen gemäß den Richtlinien einreichen. Nach der Bewertung wird der Bieterprozess für die Vergabe von Klimaschutzverträgen durchgeführt.
Das vorbereitende Verfahren ist der erste Schritt zur Teilnahme an Klimaschutzverträgen. Unternehmen können dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ihre Projekte und ihr Interesse an einer Förderung durch Klimaschutzverträge mitteilen. Basierend auf diesen Informationen wird der Bieterprozess durchgeführt. Die Teilnahme ist noch bis zum 07.08.2023 möglich.
Ja, Unternehmen können sich sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen Betrieben als Konsortium um eine Förderung durch Klimaschutzverträge bewerben. Dies ermöglicht eine kooperative Projektumsetzung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Fachwissen. Zudem wird das Risiko für jeden einzelnen Teilnehmer gesenkt und die Umsetzung von Großprojekten gefördert.