Die Bundesregierung hat 2020 das Forschungszulagengesetz – FZulG umgesetzt, mit dem Ziel, die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu fördern.
Die FZul wird rückwirkend bis 2020 als Steuergutschrift gewährt und anschließend mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet.
Sie können bis zu 25 % der maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro geltend machen. Auch Projekte rund um die Digitalisierung, Industrie 4.0, Software-Innovation oder Prozesse kommen für dieses Finanzierungsinstrument in Frage. Derzeit kann die Steuergutschrift aufgrund des rückwirkenden Charakters zu einem Vorteil von bis zu 3 Millionen Euro führen.
Die Bemessungsgrundlage der FZul enhält interne Personalkosten die in FuE-Projekten angefallen sind, sowie 60% der Entgelder die für Auftragsforschung an Dritte (innerhalb des EWR) gezahlt wurden. Dies gilt auch für Projekte, die bereits abgeschlossen worden, sofern sie nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
Förderfähige Projekte sollten folgende Kriterien erfüllen:
1. Neuartigkeit, Erwerb neuer Kenntnisse mit dem Ziel neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln.
2. Projekte müssen über eine experimentelle Komponente verfügen.
3. Projekte sollten sowohl einer Planung als auch einem Budget unterliegen.
Vorgestellt werden können Unternehmen jeder Größe und jeder Branche, die FuE betreiben. In Deutschland gibt es mehr als 30.000 Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen. Im Falle von Unternehmen, die keine Steuern zahlen, wird die FZul direkt an das Unternehmen ausgezahlt.
Der Prozess besteht aus zwei Schritten:
1. In Schritt 1, wird die Bescheinigung der Projekte beantragt. Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) beurteilt die technische Förderfähigkeit der Projekte.
2. In Schritt 2, nach Erhalt der Bescheinigung wird der Antrag auf die FZul beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
Auch wenn der FZul-Antrag elektronisch gestellt wird, ist es notwendig, eine konsequente Beweisführung zu garantieren. Diese erlaubt es die Förderfähigkeit der Projekte zu untermauern. In diesem Prozess ist spezielles Wissen zu den Projekten gefragt und die Begleitung durch ein Team von Experten zu empfehlen.
Der Prozess kann mitunter viel Zeit und Sachwissen in Anspruch nehmen. Ein Team von Spezialisten und mit Erfahrung in diesem Bereich kann Ihnen helfen, Anträge schnell und reibungslos über den Tisch zu bringen.
FI Group begleitet mehr als 1.800 Unternehmen in 14 Ländern, dank unseres multidisziplinären Teams von mehr als 1.700 Mitarbeitern. Unsere Fähigkeit, Sie nicht nur bei der FZul, sondern auch bei Anträgen auf regionalen, nationalen und europäischen Fördermitteln zu begleiten, macht uns zu Ihrem vertrauenswürdigen Partner.