Die BEG ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches das Ziel hat, die Sanierung von Gebäuden zu unterstützen, dauerhaft Energiekosten einzusparen und somit den Klimaschutz voranzutreiben. Die Förderung ist Teil der grundlegenden Transformation der Energieversorgung und -nutzung zur Energiewende und der Senkung der Treibhausgasemissionen. Die BEG ist in drei Teilprogramme unterteilt:
Die Reform der BEG soll, der Bundesregierung nach, den Schwerpunkt des Förderprogrammes auf die Sanierung lenken. Dies ist auch an den jährlichen Bewilligungen zu erkennen, die insgesamt maximal 13-14 Milliarden Euro betragen und von denen etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen vorgesehen sind. Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren in denen 8 Mrd. (2021) und 5 Milliarden (2020) für Sanierungen ausgegeben wurden. Im Jahr 2022 wurden bisher etwa 9,6 Milliarden Euro an Sanierungsförderung bewilligt.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Förderung möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Durch begrenzte Haushaltsmittel werden daher die Fördersätze um 5-10 %-Punkte gesenkt. Die neuen Fördersätze betragen so beispielsweise im Teilprogramm Einzelmaßnahmen, mit maximal förderfähigen Kosten von 60.000 €, 10 % für Biomasseheizungen oder 25 % für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Durch die Änderungen vom 21.07.2022 wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen zudem unter anderem die Förderung von Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridheizungen und die Möglichkeit der Kreditförderung gestrichen.
Die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG wurden im Zuge der Reform angepasst. So beträgt die Höchstgrenze für förderfähige Kosten bei Neubauten nach BEG WG 120.000 Euro je Wohneinheit und nach BEG NWG 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Die Fördersätze für eine Komplettsanierung erreichen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Änderungen bspw. nur noch bis zu 25 % für EH 85 und bis zu 45 % für EH 40. Die maximale Förderhöhe wurde dadurch z.B. für ein EH 40 von 75.000 Euro auf 67.500 Euro gesenkt.
Durch die Änderungen des BEGs wurde zwar die Höhe der Fördersätze gesenkt und Förderungen wie die zur Gas-Hybridheizungen gestrichen, jedoch bietet das BEG immer noch eine große Vielfalt an Fördermöglichkeiten. Die neue Festlegung auf Sanierungen als Schwerpunkt macht das Programm besonders interessant für Personen, die überlegen ihr bestehendes Gebäude komplett oder durch Einzelmaßnahmen energetisch für die Zukunft zu wappnen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Umverteilung der Haushaltsmittel und die Absenkung der Fördersätze bietet nun einer größeren Anzahl an Personen den Zugang zu den Fördermitteln und kann so die Chancen eines Einzelnen auf einen positiven Förderbescheid erhöhen. Trotz der Änderungen zu Gunsten der Sanierungen bleibt das BEG attraktiv für Neubauprojekte, die weiterhin gefördert werden.
Wenn Sie Fragen zu den Änderungen des BEGs oder zum BEG im Allgemeinen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wenn Sie weitere Förderprogramme entdecken möchten, besuchen Sie unsere Fördermitteldatenbank. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung von Zuschüssen ebenso wie bei der Beantragung von Forschungszulage. Wir freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Technical Consultant at FI Group