Die BEG-Förderung ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches das Ziel hat, die Sanierung von Gebäuden zu unterstützen, dauerhaft Energiekosten einzusparen und somit den Klimaschutz voranzutreiben. Die Förderung ist Teil der grundlegenden Transformation der Energieversorgung und -nutzung zur Energiewende und der Senkung der Treibhausgasemissionen. Die BEG-Förderung ist in drei Teilprogramme unterteilt:
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) stellt Deutschland wichtige Weichen für die Energiewende im Gebäudebereich. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einsatz von erneuerbaren Energien für neue Heizungen verpflichtend, um eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) ersetzt und integriert. Dieses Programm unterstützt effizient die nationale Klimaschutzstrategie und zielt darauf ab, die CO₂-Emissionen signifikant zu reduzieren und die Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich zu verbessern.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen in dem BEG-Förderung, die eine umfassende Palette an Investitionszuschüssen und Boni für den Heizungstausch sowie für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen bieten:
Diese Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%.
Neben Heizungstausch sind bis zu 20% Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen verfügbar, bestehend aus einer 15% Grundförderung plus einem potenziellen 5% Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) vorliegt.
Neu eingeführt wird ein zinsvergünstigtes Kreditangebot für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro, welches sowohl den Heizungstausch als auch weitere Effizienzmaßnahmen umfasst.
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über die KfW seit dem 27. Februar 2024. Eine Übergangsregelung erlaubt es, förderfähige Heizungstausch-Vorhaben, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beauftragt wurden, bis zum 30. November 2024 nachträglich zu beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang zur neuen Förderlandschaft zu gewährleisten.
Das Hauptziel der BEG-Förderung ist die Förderung von Investitionen, die direkt zur Steigerung der Energieeffizienz und zum erhöhten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen. Dies soll zu einer signifikanten Reduktion der Treibhausgasemissionen in Gebäuden führen. Die BEG ist ein zentraler Baustein, um die nationalen Klimaziele gemäß des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen, und trägt maßgeblich zur Reduzierung der Emissionen im Gebäudesektor bei. Durch die Vereinheitlichung verschiedener früherer Förderprogramme und eine Fokussierung auf hocheffiziente und nachhaltige Technologien hat die BEG die Förderlandschaft in Deutschland vereinfacht und verbesserte Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien geschaffen.
Die BEG fördert gezielt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Die BEG-Förderung setzt nicht nur auf die Verbesserung der energetischen Standards, sondern fördert auch Nachhaltigkeitsaspekte und die Integration von Digitalisierungsmaßnahmen. Zu den nachhaltigen Praktiken gehören die verstärkte Nutzung von recycelten Materialien bei der Dämmung und der Einbau von smarten Energiesystemen, die eine optimierte Verbrauchssteuerung ermöglichen. Diese digitalen Systeme tragen zur Effizienzsteigerung bei, indem sie Energieverbrauch und -kosten in Echtzeit überwachen und anpassen.
Diese Maßnahmen unterstützen die Senkung des Energiebedarfs und die Steigerung der Gesamteffizienz der Gebäude, was nicht nur ökonomische Vorteile durch reduzierte Energiekosten, sondern auch ökologische Vorteile durch geringere Emissionen mit sich bringt.
Es sind spezifische Kriterien festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die geförderten Maßnahmen einen signifikanten Beitrag zur Energieeffizienzsteigerung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Förderfähig sind Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen und signifikante Verbesserungen im energetischen Niveau der Gebäude erzielen. Dazu gehören unter anderem:
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Vermieter, Mieter, Genossenschaften, kommunale Betriebe und Nichtregierungsorganisationen, die Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Gebäude planen. Auch Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Gebäude sanieren oder bauen, können Fördermittel beantragen, sofern die Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts und der erfüllten Kriterien:
Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung der Förderung abgeschlossen sein, um die Effizienz und Schnelligkeit der Investition zu gewährleisten.
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
Die Antragstellung erfolgt digital über die Portale der KfW oder des BAFA. Antragsteller müssen ihren Förderantrag einreichen und alle erforderlichen Dokumente und Nachweise beifügen. Nach der Prüfung und Genehmigung des Antrags werden die Fördermittel freigegeben und die Umsetzung kann beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.
Die jüngsten Änderungen und Erweiterungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten Ihnen als Eigentümer, Mieter oder Entwickler erhebliche finanzielle Anreize und Unterstützung, um Ihre Immobilien energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten. Durch die verbesserten Förderbedingungen und die breite Palette an förderfähigen Maßnahmen können Sie nicht nur die Betriebskosten Ihrer Immobilien senken, sondern auch ihren Wert steigern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
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