5 Februar 2024

Die BEG-Förderung ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches das Ziel hat, die Sanierung von Gebäuden zu unterstützen, dauerhaft Energiekosten einzusparen und somit den Klimaschutz voranzutreiben. Die Förderung ist Teil der grundlegenden Transformation der Energieversorgung und -nutzung zur Energiewende und der Senkung der Treibhausgasemissionen. Die BEG-Förderung ist in drei Teilprogramme unterteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) stellt Deutschland wichtige Weichen für die Energiewende im Gebäudebereich. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einsatz von erneuerbaren Energien für neue Heizungen verpflichtend, um eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) ersetzt und integriert. Dieses Programm unterstützt effizient die nationale Klimaschutzstrategie und zielt darauf ab, die CO₂-Emissionen signifikant zu reduzieren und die Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich zu verbessern.

Was ist neu bei der BEG-Förderung?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen in dem BEG-Förderung, die eine umfassende Palette an Investitionszuschüssen und Boni für den Heizungstausch sowie für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen bieten:

1. Investitionszuschüsse für den Heizungstausch:

  • Grundförderung: Alle Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten eine Grundförderung von 30% für den Heizungstausch.
  • Effizienz-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 5% wird für Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  • Biomasseheizungen: Ein Zuschlag von 2.500 Euro ist für Biomasseheizungen verfügbar, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Bis 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einen Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Dieser Bonus sinkt ab dem 1. Januar 2029 alle zwei Jahre um 3%.
  • Einkommens-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 30% steht selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro zu.

Diese Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%.

2. BEG-Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen:

Neben Heizungstausch sind bis zu 20% Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen verfügbar, bestehend aus einer 15% Grundförderung plus einem potenziellen 5% Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) vorliegt.

3. Kreditangebote:

Neu eingeführt wird ein zinsvergünstigtes Kreditangebot für Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro, welches sowohl den Heizungstausch als auch weitere Effizienzmaßnahmen umfasst.

4. Übergangsregelungen und Antragsstellung:

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über die KfW seit dem 27. Februar 2024. Eine Übergangsregelung erlaubt es, förderfähige Heizungstausch-Vorhaben, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 beauftragt wurden, bis zum 30. November 2024 nachträglich zu beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang zur neuen Förderlandschaft zu gewährleisten.

Ziel des Förderprogramms

Das Hauptziel der BEG-Förderung ist die Förderung von Investitionen, die direkt zur Steigerung der Energieeffizienz und zum erhöhten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen. Dies soll zu einer signifikanten Reduktion der Treibhausgasemissionen in Gebäuden führen. Die BEG ist ein zentraler Baustein, um die nationalen Klimaziele gemäß des Klimaschutzprogramms 2030 zu erreichen, und trägt maßgeblich zur Reduzierung der Emissionen im Gebäudesektor bei. Durch die Vereinheitlichung verschiedener früherer Förderprogramme und eine Fokussierung auf hocheffiziente und nachhaltige Technologien hat die BEG die Förderlandschaft in Deutschland vereinfacht und verbesserte Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien geschaffen.

Was wird gefördert?

Die BEG fördert gezielt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Dies umfasst die Isolation von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung oder den erstmaligen Einbau von Fenstern und Außentüren, die zu einer deutlichen Reduzierung von Wärmeverlusten führen.
  • Heizungsoptimierung und -austausch: Gefördert wird der Einbau von Heizungssystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren, einschließlich solarthermischer Anlagen, Biomasseheizungen und effizienten Wärmepumpen. Hierbei wird besonders Wert auf die Optimierung des gesamten Heizungssystems gelegt, um eine maximale Energieeffizienz zu gewährleisten.
  • Anschluss an Wärmenetze: Der Anschluss an ein bestehendes oder neu zu errichtendes Gebäude- oder Wärmenetz ist ebenfalls förderfähig, wodurch eine effiziente und zentrale Wärmeversorgung mehrerer Einheiten ermöglicht wird.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Die BEG-Förderung setzt nicht nur auf die Verbesserung der energetischen Standards, sondern fördert auch Nachhaltigkeitsaspekte und die Integration von Digitalisierungsmaßnahmen. Zu den nachhaltigen Praktiken gehören die verstärkte Nutzung von recycelten Materialien bei der Dämmung und der Einbau von smarten Energiesystemen, die eine optimierte Verbrauchssteuerung ermöglichen. Diese digitalen Systeme tragen zur Effizienzsteigerung bei, indem sie Energieverbrauch und -kosten in Echtzeit überwachen und anpassen.

Diese Maßnahmen unterstützen die Senkung des Energiebedarfs und die Steigerung der Gesamteffizienz der Gebäude, was nicht nur ökonomische Vorteile durch reduzierte Energiekosten, sondern auch ökologische Vorteile durch geringere Emissionen mit sich bringt.

Förderkriterien

Es sind spezifische Kriterien festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die geförderten Maßnahmen einen signifikanten Beitrag zur Energieeffizienzsteigerung und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Förderfähig sind Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen und signifikante Verbesserungen im energetischen Niveau der Gebäude erzielen. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Einsatz von erneuerbaren Energien für mindestens 65% des Energiebedarfs in Neubauten.
  • Eine signifikante Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden durch Sanierungsmaßnahmen.
  • Die Installation von Technologien, die den neuesten Standards für Energieeffizienz entsprechen, wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Vermieter, Mieter, Genossenschaften, kommunale Betriebe und Nichtregierungsorganisationen, die Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Gebäude planen. Auch Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Gebäude sanieren oder bauen, können Fördermittel beantragen, sofern die Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts und der erfüllten Kriterien:

  • Grundförderung: Eine Grundförderung von 30% wird für alle Anlagen zur Heizungsumstellung angeboten.
  • Effizienz-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 5% ist für Wärmepumpen verfügbar, die spezifische umweltfreundliche Kriterien erfüllen.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen, die strenge Emissionsgrenzwerte einhalten, wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Bonus von bis zu 20% bis zum Jahr 2028, der danach alle zwei Jahre um 3% sinkt, wird für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme angeboten.
  • Einkommens-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 30% steht selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro zur Verfügung. Diese Förderung zielt darauf ab, Haushalte mit geringerem Einkommen besonders zu unterstützen.
  • Maximaler Fördersatz: Die verschiedenen Boni sind kumulierbar bis zu einem Höchstsatz von 70%.

Wie lange ist der Umsetzungszeitraum?

Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Bewilligung der Förderung abgeschlossen sein, um die Effizienz und Schnelligkeit der Investition zu gewährleisten.

Was sind die förderfähigen Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Material- und Arbeitskosten, die direkt mit der Installation und Inbetriebnahme der geförderten Technologien zusammenhängen.
  • Kosten für Planung und Beratung, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung erfolgt digital über die Portale der KfW oder des BAFA. Antragsteller müssen ihren Förderantrag einreichen und alle erforderlichen Dokumente und Nachweise beifügen. Nach der Prüfung und Genehmigung des Antrags werden die Fördermittel freigegeben und die Umsetzung kann beginnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.

Was bedeutet das für Sie?

Die jüngsten Änderungen und Erweiterungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten Ihnen als Eigentümer, Mieter oder Entwickler erhebliche finanzielle Anreize und Unterstützung, um Ihre Immobilien energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten. Durch die verbesserten Förderbedingungen und die breite Palette an förderfähigen Maßnahmen können Sie nicht nur die Betriebskosten Ihrer Immobilien senken, sondern auch ihren Wert steigern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Mit der Unterstützung der FI Group profitieren Sie von einer professionellen Beratung und umfassenden Dienstleistungen, die sicherstellen, dass Ihre Investitionen optimal gefördert werden und den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Unsere Expertise hilft Ihnen, den administrativen Aufwand zu minimieren und die Förderprozesse effizient zu steuern, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dies bedeutet für Sie eine signifikante Kostenersparnis und eine Vereinfachung der Prozesse bei der Realisierung Ihrer Energieeffizienzprojekte.

FI Group: Wir sind die Fachexperten für Fördermittelberatung

In der sich ständig verändernden Landschaft der Förderprogramme bietet die FI Group maßgeschneiderte Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Projekte nicht nur die Anforderungen für Fördermittel erfüllen, sondern auch optimiert werden, um die höchstmöglichen Zuschüsse zu erhalten.

Beratung und Strategieentwicklung

Unser Team aus Experten führt eine gründliche Analyse Ihrer Projekte durch, um die innovativsten und förderfähigsten Initiativen zu identifizieren. Wir entwickeln eine strategische Vorgehensweise, die darauf abzielt, Ihre Projekte perfekt z.B. auf die Ziele der BEG-Förderung abzustimmen. Unser Beratungsansatz beinhaltet:

  • Vorprüfung Ihrer geplanten Maßnahmen auf Förderfähigkeit.
  • Ausarbeitung eines detaillierten Förderantrags, der alle technischen und administrativen Anforderungen erfüllt.
  • Strategische Beratung zur Maximierung der Förderquoten durch Nutzung aller verfügbaren Boni und Zuschläge.

Projektmanagement und technische Unterstützung

Nach der erfolgreichen Antragstellung unterstützt die FI Group Sie nicht nur bei der administrativen Abwicklung der Fördermittel, sondern auch bei der technischen Umsetzung der Maßnahmen. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Projektüberwachung zur Sicherstellung, dass die Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen umgesetzt werden.
  • Technische Beratung während der Durchführung, um Compliance mit den neuesten Energiestandards zu garantieren.
  • Dokumentation und Nachweisführung für die korrekte Verwendung der Fördermittel und die Endabrechnung gegenüber den Förderinstitutionen.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne hier und vereinbaren einen Termin für eine unverbindliche Beratung.

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